Gesetzlicher Rahmen: Welche Tiere unterliegen dem Jagdrecht?
Wer sich als Jäger, Naturfreund oder Grundbesitzer mit der heimischen Tierwelt beschäftigt, stellt sich rasch die zentrale Frage: Welche Tiere dürfen gejagt werden? Die Antwort auf die Frage Welche Tiere dürfen gejagt werden? ist im Jagdrecht verankert. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Bundesjagdgesetz (BJagdG). In § 2 BJagdG ist der exakte Positivkatalog enthalten, der festlegt: Welche Tiere unterliegen dem Jagdrecht?
Dabei muss juristisch streng zwischen zwei Begriffen unterschieden werden:
- Subjektive Jagdbarkeit (Jagdrecht): Arten, die im Gesetz gelistet sind und damit dem Jagdrecht unterliegen.
- Objektive Bejagbarkeit (Jagdzeit): Arten, für die tatsächlich eine Jagdzeit festgesetzt ist und die im Jahresverlauf erlegt werden dürfen.
Das bedeutet: Wenn man sich fragt, welche Tiere unterliegen dem Jagdrecht?, umfasst die Antwort auch Wildarten, die zwar im Bundesjagdgesetz stehen, aber eine ganzjährige Schonzeit genießen (wie beispielsweise Luchs, Wildkatze oder Auerwild). Die Frage Welche Tiere unterliegen dem Jagdrecht? lässt sich also nicht mit den aktiven Jagdzeiten gleichsetzen. Erst wenn eine Wildart sowohl im Katalog steht als auch eine behördlich festgesetzte Jagdzeit besitzt, handelt es sich um praktisch nutzbares jagdbares Wild.
Hinweis zur Rechtslage: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Informationsüberblick zum Thema Jagdbares Wild Deutschland auf dem Stand von September 2026. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Konsultation der jeweils aktuell gültigen Gesetzestexte des Bundes und der Länder. Da die Bundesländer eigene Landesjagdgesetze erlassen können, sollten Jägerinnen und Jäger vor der Jagdausübung stets die regionalen Regelungen prüfen.
Für ein tiefgreifendes Verständnis aller gesetzlichen Bestimmungen, Pachtbestimmungen und Befugnisse im Revier empfiehlt sich ein Blick auf unsere umfassende Übersicht:
Erfahren Sie alle rechtlichen Zusammenhänge in unserem ausführlichen Ratgeber: Das deutsche Jagdrecht im Überblick →
Systematik und Übersicht: Jagdbare Tiere in Deutschland
Die Liste Jagdbare Tiere in Deutschland ist vielfältig und gliedert sich klassisch in Schalenwild, Niederwild (Haarwild und Federwild) sowie Raubwild. Welche Wildarten im Einzelnen dazuzählen, zeigt die folgende Aufstellung.
Schalenwild
Das Schalenwild bildet den Schwerpunkt der Bejagung im mitteleuropäischen Raum. Zu den wichtigsten Arten für Jagdbares Wild Deutschland gehören:
- Rehwild: Unser kleinstes und flächenmäßig am weitesten verbreitetes Schalenwild.
- Schwarzwild (Wildschweine): Spielt eine Schlüsselrolle bei der Verhütung von Wildschaden in der Landwirtschaft und der ASP-Prävention.
- Rotwild: Der „König des Waldes“ wird in behördlich abgegrenzten Rotwildbezirken bewirtschaftet.
- Damwild und Muffelwild: Regional vorkommende Schalenwildarten mit spezifischen Jagdzeiten.
Niederwild (Haar- und Federwild)
Einen bedeutenden Teil für Jagdbare Tiere in Deutschland stellt das klassische Niederwild dar:
- Haarwild: Feldhase und Wildkaninchen zählen zu den typischen Vertretern.
- Federwild: Fasan, Rebhuhn, Ringeltaube, Waldschnepfe sowie verschiedene Entenarten (wie die Stockente) und Wildgänse bilden das jagdbare Federwild.
Raubwild und Beutegreifer
Ein konsequentes Prädatorenmanagement erfordert die Bejagung von Raubwild. Wer fragt, welche Tiere dürfen gejagt werden?, entdeckt auch hier klare Vorgaben. Zu dieser Kategorie für Jagdbare Tiere in Deutschland zählen:
- Heimisches Raubwild: Rotfuchs, Dachs, Steinmarder, Baummarder und Marderhund.
- Invasive Arten (Neozoen): Waschbär, Marderhund und Nutria breiten sich stark aus und werden im Rahmen des Arten- und Niederwildschutzes intensiv bejagt.
Die Einteilung von jagdbarem Wild in Deutschland im Überblick
| Wildart-Kategorie | Typische Vertreter in Deutschland | Gesetzlicher Status / Besonderheit |
|---|---|---|
| Schalenwild | Rehwild, Schwarzwild, Rotwild, Damwild, Muffelwild | Jagdbare Tiere in Deutschland mit geregelten Jagdzeiten |
| Haar-Niederwild | Feldhase, Wildkaninchen | Jagdbares Wild (beim Feldhasen oft streng bewirtschaftet) |
| Federwild | Fasan, Rebhuhn, Stockente, Ringeltaube | Jagdbares Wild Deutschland (teils Schonzeiten je nach Bundesland) |
| Raubwild | Fuchs, Dachs, Steinmarder, Baummarder | Reguläre Bejagung im Rahmen der Raubwildbejagung |
| Invasive Arten | Waschbär, Marderhund, Nutria | Intensiv bejagbares jagdbares Wild zum Artenschutz |
| Geschützte Arten | Luchs, Wildkatze, Fischotter, Auerwild | Unterliegen dem Jagdrecht, aber mit ganzjähriger Schonzeit |
Jagdzeiten, Schonzeiten und Elterntierschutz
Wenn man die Frage beantwortet, welche Tiere dürfen gejagt werden?, muss zwingend der zeitliche Aspekt berücksichtigt werden. Kein Wildtier darf das ganze Jahr über schrankenlos bejagt werden.
Das Zusammenspiel aus Jagd- und Schonzeiten sichert den Tierschutz:
- Jagdzeiten: Vom Gesetzgeber festgelegte Zeiträume im Jahr, in denen eine bestimmte Wildart bejagt werden darf.
- Schonzeiten: Zeiten, in denen für die jeweilige Wildart ein absolutes Jagdverbot gilt, um die Fortpflanzung, die Aufzucht der Jungtiere oder die Winterruhe zu schützen.
- Elterntierschutz (§ 22 BJagdG): Unabhängig von allgemeinen Jagdzeiten dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere in den Setz- und Aufzuchtzeiten nicht bejagt werden.
- Ganzjährige Schonzeit: Arten, die zwar dem Jagdrecht unterliegen, deren Bestände jedoch so gefährdet sind, dass die Jagd ruht.
Da die Schonzeiten je nach Wildart und Bundesland stark variieren, müssen Jägerinnen und Jäger die regionalen Fristen im Revier genau kennen.
Suchen Sie detaillierte Auflistungen zu den Schonzeiten, Schonzeitaufhebungen und Schonzeitvergehen der einzelnen Bundesländer?
Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Praxis-Leitfaden: Schonzeiten in der Jagd →
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu jagdbarem Wild
Welche Tiere dürfen gejagt werden?
Gejagt werden dürfen ausschließlich Tierarten, die im Bundesjagdgesetz oder den Landesjagdgesetzen als jagdbares Wild gelistet sind und für die im jeweiligen Bundesland eine aktuelle Jagdzeit festgesetzt ist (z. B. Rehwild, Schwarzwild, Fuchs, Fasan).
Welche Tiere unterliegen dem Jagdrecht?
Dem Jagdrecht unterliegen alle im Kriterienkatalog des § 2 BJagdG aufgeführten Arten. Dazu gehören Schalenwild, Niederwild, Federwild und Raubwild. Wer wissen möchte, welche Tiere unterliegen dem Jagdrecht?, wirft einen Blick in den § 2 BJagdG. Einige dieser Arten haben jedoch eine ganzjährige Schonzeit und dürfen praktisch nicht bejagt werden.
Wer legt fest, welche Tiere gejagt werden dürfen?
Der Gesetzgeber legt auf Bundesebene im BJagdG fest, welche Arten dem Jagdrecht unterliegen. Die Bundesländer können über ihre Landesjagdgesetze und Jagdzeitenverordnungen die Liste anpassen sowie konkrete Jagd- und Schonzeiten festlegen.
Dürfen geschützte Raubtiere wie der Wolf gejagt werden?
Der Wolf unterliegt in Deutschland primär dem strengen Schutz des Naturschutzrechts (BNatSchG) und nicht dem regulären Jagdrecht (mit Ausnahmen einzelner landesrechtlicher Regelungen). Eine Entnahme ist nur unter sehr strengen behördlichen Ausnahmegenehmigungen zulässig.
Was ist der Unterschied zwischen BJagdG und Landesjagdgesetz bei jagdbarem Wild?
Das BJagdG gibt den bundesweiten Rahmen und den Grundkatalog vor. Die Landesjagdgesetze können für ihr jeweiliges Bundesland weitere Arten dem Jagdrecht unterstellen oder Jagdzeiten verkürzen bzw. aufheben.
Was passiert, wenn ein Tier ohne Jagdzeit erlegt wird?
Das Erlegen von Tieren während der Schonzeit oder von Arten ohne Jagdzeit stellt eine Straftat (Wildwilderei bzw. Jagdwilderei / Schonzeitvergehen) oder eine schwere Ordnungswidrigkeit dar und führt zum Entzug des Jagdscheins.